Abrechnung
SChweiz
Sie erhalten von mir vorab einen Behandlungsvertrag, in dem die Behandlungskonditionen sowie die Datenschutzvereinbarung aufgeführt sind. So können Sie in Ruhe alles durchgehen und wenn Sie einverstanden sind, mir diesen unterschrieben zukommen lassen.
Einzelsitzungen Fr. 168.- / 60 Min.
Paarsitzungen Fr. 200.-/ 60 Min.
Familiensitzungen Fr. 200.-/ 60 Min.
Supervision Fr. 200.-/ 60 Min.
Die Abrechnung als Naturheilpraktikerin oder als Craniosacral Therapeutin erfolgt über Tarif 590.
In der Regel rechne ich Fr. 14.- pro 5 Min. ab.
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie direkt an mich begleichen und einen Rückforderungsbeleg für eine Rückerstattung von Ihrer Zusatzversicherung.
Je nach Versicherung können Sie auch per Rezept verordnete Heilmittel bei Ihrer Zusatzversicherung erstattet bekommen, wenn sie von der Apotheke bei Abholung quittiert wurden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, in welchem Umfang Sie versichert sind und ob Sie mit einer ganzen oder teilweisen Erstattung der Behandlungskosten rechnen können.
Wenn Sie einmal einen Termin verschieben oder absagen müssen, melden Sie sich bitte frühzeitig, spätestens 48 Stunden vorher, sonst behalte ich mir vor, Ihnen den Termin in Rechnung zu stellen.
Deutschland
Sie erhalten von mir vorab einen Behandlungsvertrag, in dem die Behandlungskonditionen sowie die Datenschutzvereinbarung aufgeführt sind. So können Sie in Ruhe alles durchgehen und mir diesen dann unterschrieben zukommen lassen.
Das Honorar beträgt € 100.- pro 60 Minuten abhängig von den Leistungen.
Als Heilpraktikerin erfolgt die Abrechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie direkt an mich begleichen und für eine eventuelle Rückerstattung bei Ihrer Zusatzversicherung für Heilpraktiker einreichen können.
Je nach Versicherung können Sie auch per Rezept verordnete Heilmittel bei Ihrer Zusatzversicherung erstattet bekommen, wenn sie von der Apotheke bei Abholung quittiert wurden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, in welchem Umfang Sie versichert sind und ob Sie mit einer ganzen oder teilweisen Erstattung der Behandlungskosten rechnen können.
Die gesetzlichen Kassen gewähren teilweise Zuschüsse für die Osteopathische Behandlung.
Bei den meisten Kassen benötigen Sie vor Beginn der Behandlung ein ärztliches Rezept mit der Verordnung Osteopathie und der Diagnose. Die gesetzlichen Kassen benötigen das ärztliche Rezept zusammen mit meiner Rechnung, um einen eventuellen Zuschuß zu gewähren.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung genau, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang sie eine osteopathische Behandlung bezuschußt.
Bei den meisten gesetzlichen Kassen, die einen Zuschuß gewähren, bin ich als Therapeutin gelistet.
Wenn Sie einmal einen Termin verschieben oder absagen müssen, melden Sie sich bitte frühzeitig, spätestens 48 Stunden vorher, sonst behalte ich mir vor, Ihnen den Termin in Rechnung zu stellen.